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Landessozialgericht ordnet neue Bedarfsprüfung für psychotherapeutische Versorgung in Berlin an

12.12.2024

Der 7. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg hat am 4. Dezember 2024 entschieden, dass in Berlin ein zusätzlicher Bedarf an Verhaltenstherapie besteht, obwohl die Stadt offiziell als „überversorgt“ gilt. Die hohe Anzahl von Kostenerstattungsverfahren für Behandlungen in Privatpraxen zeige, dass Kassensitze den Bedarf nicht decken können. Das LSG hat die Auffassung vertreten, die Zulassungsgremien hätten den Bedarf an Psychotherapeut*innen nicht zureichend ermittelt. Nun soll verpflichtend eine neue Bewertung vorgenommen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Begründung wird bald auf der Internetseite des LSG veröffentlicht.

Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie im unteren Download.

Auch im Tagesspiegel vom 12.12.2024 wird über das Urteil berichtet. Vorstandsmitglied Pilar Isaac-Candeias stand für ein Interview zur Verfügung. Sie äußerte sich folgendermaßen: „Es wäre gut, wenn jetzt Bewegung reinkäme. Aus Sicht der Kammer gibt es eine deutliche Unterversorgung. In einer anstrengenden Stadt wie Berlin ist der Bedarf sicher höher als auf dem Land. Hier wählen sich die Hilfesuchenden die Finger wund.“

Dokumente
Pressemitteilung LSG 11.12.2024
(PDF, 276.22 kb)
Links
Artikel im Tagesspiegel vom 12.12.2024
Schlagworte
ambulante psychotherapeutische Versorgung
Bedarfsplanung
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