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    Patientenrechtegesetz - Referentenentwurf liegt jetzt vor

    17.01.2012

    Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten liegt jetzt vor. Das Gesetz hat zum Ziel, für die bereits bestehenden Patientenrechte mehr Transparenz und Rechtssicherheit herzustellen und die Durchsetzung dieser Rechte zu verbessern. Außerdem sollen Patientinnen und Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers stärker unterstützt werden. Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bedeutet dies eine Beweislastumkehr.

    Das Patientenrechtegesetz soll als "Artikelgesetz" gestaltet werden, d.h. es wird kein eigenes Gesetzbuch geben, sondern Änderungen in bereits bestehenden Gesetzen.

    Die vorgesehenen Regelungen: Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, Förderung der Fehlervermeidungskultur, Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern, Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern, Stärkung der Patientenbeteiligung, Stärkung der Patienteninformation. Hier finden Sie die Pressemitteilung aus dem Bundesgesundheitsministerium sowie den Referentenentwurf zum Download

    Ein Übersichtsartikel zu den geplanten Einzelheiten vom 01.11.2011

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    © iStock.com/imaginima

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