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    Pressemitteilung der BPtK: Gemeinsam und entschlossen für eine Gesetzesänderung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

    12.04.2024

    Breite Beteiligung an Kundgebung im Vorfeld des DPT

    Im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentages (DPT) haben sich heute in Würzburg Studierende, Hochschullehrer*innen, Psychotherapeut*innen in Ausbildung, neuapprobierte Psychotherapeut*innen, Vertreter*innen von Ausbildungsstätten, Psychotherapeutenverbänden, Psychotherapeutenkammern und Delegierte des DPT zu einer Kundgebung versammelt. Sie fordern von der Bundesregierung, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich zu regeln. Die Kundgebung wurde auch von der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Judith Gerlach unterstützt.

    Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, wies auf die gravierenden Folgen fehlender Regelungen für die Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland hin: „Ohne eine Gesetzesänderung werden viele Absolvent*innen des neuen Studiengangs Psychologie/Psychotherapie keine Weiterbildungsstellen finden, die sie brauchen, um Fachpsychotherapeut*innen zu werden. Ohne Fachpsychotherapeut*innen ist die psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht mehr sichergestellt.“

    Im März 2023 hatte der Student Felix Kiunke beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, die mehr als 72.000 Unterstützer*innen fand und in eine öffentliche Anhörung am 3. Juli 2023 mündete. Im Januar forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung mit höchstmöglichem Votum auf, sich mit der unzureichenden Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung auseinanderzusetzen.

    „Die Finanzierungslücke ist klar definiert. Die Maßnahmen, sie zu schließen, liegen lange auf dem Tisch. Jetzt muss der Bundesgesundheitsminister handeln, um die Finanzierung der Weiterbildung zu sichern", forderte Benecke.

    Seit der Reform von 2019 besteht die Psychotherapeutenausbildung aus einem Psychotherapiestudium an einer Universität und einer anschließenden Weiterbildung in Anstellung zur Fachpsycho­therapeut*in. In der Weiterbildung haben die bereits approbierten Psychotherapeut*innen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Die Psychotherapeutenkammern haben in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des gesamten Berufsstandes neue Weiterbildungsordnungen erarbeitet und verabschiedet. Aber ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können.

    Pressemitteilung der BPtK

    Schlagworte
    Weiterbildungsfinanzierung
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