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    Psychisch Kranke brauchen mehr Therapieplätze - BPtK fordert Nachbesserungen am GKV-Versorgungsstrukturgesetz

    22.09.2011

    BPtK: Nur zehn Prozent der psychisch kranken Menschen in Deutschland erhalten eine angemessene Behandlung. "Der Gesetzgeber sollte dringend mehr Therapieplätze für psychisch kranke Menschen schaffen", fordert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, das morgen im Deutschen Bundestag beraten wird.

    Im Jahr 2010 wurden in Deutschland insgesamt rund eine Million Menschen ambulant psychotherapeutisch behandelt. Nach dem Bundesgesundheitssurvey erkranken jedoch pro Jahr ca. fünf Millionen Menschen so schwer, dass sie mindestens vier Wochen krankgeschrieben werden. "Die Therapieplätze reichen bei Weitem nicht aus, um seelisch massiv beeinträchtigte Menschen zu behandeln", stellt BPtK-Präsident Richter fest.

    Die Wartezeiten für psychisch kranke Menschen sind deutlich länger als für körperlich Kranke. Nur drei Prozent der Patienten warten bei einem Hausarzt länger als drei Wochen auf einen Termin, bei Fachärzten etwa 20 Prozent. Bei Psychotherapeuten warten jedoch zwei von drei Patienten in den Städten (64 Prozent), vier von fünf Patienten auf dem Land (80 Prozent) und neun von zehn Patienten im Ruhrgebiet (88 Prozent) mehr als drei Wochen auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten. "Länger als drei Wochen sollten auch psychisch kranke Menschen nicht auf eine Behandlung warten müssen", fordert der BPtK-Präsident.

    Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz droht sogar eine weitere Verlängerung der Wartezeiten. Weil es rein rechnerisch in Deutschland zu viele Psychotherapeuten gibt, könnten schon im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes rund 2.000 Praxen abgebaut werden. "Die amtlichen Kennzahlen aus dem Jahr 1999, die festlegen, wie viele Psychotherapeuten sich wo in Deutschland niederlassen dürfen, haben nichts damit zu tun, wie häufig Menschen psychisch erkranken. Der tatsächliche Bedarf an Therapieplätzen wird durch diese veralteten Kennzahlen massiv unterschätzt", kritisiert Richter. "Wir brauchen dringend eine aktualisierte Bedarfsplanung, die die Zahl der notwendigen ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen anhand der Häufigkeit und der Schwere körperlicher oder seelischer Erkrankungen festlegt."

    Psychische Krisen sind alltäglich. An einer seelischen Erkrankung leidet in Deutschland immerhin jeder dritte Bundesbürger innerhalb eines Jahres, während seines gesamten Lebens jeder zweite. "Wenn man bedenkt, wie häufig Menschen an relativ robusten Organen erkranken, ist es nicht überraschend, dass Erkrankungen des Gehirns, einem der komplexesten Organe, relativ häufig sind. Es ist belegt, dass aufgrund der Anforderungen unserer Dienstleistungsgesellschaft immer mehr Menschen immer häufiger Hilfe wegen psychischer Erkrankungen suchen", stellt BPtK-Präsident Richter fest. "Für diese Patienten stehen jedoch im deutschen Gesundheitssystem die notwendigen Therapieplätze und Mittel nicht zur Verfügung. Große Unternehmen haben auf diesen Missstand längst reagiert und bezahlen ihren Betriebsangehörigen kurzfristige und niederschwellige Versorgungsangebote außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Kleine und mittelständische Unternehmen sind da benachteiligt, obwohl sie von den langen Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen nicht minder betroffen sind."

    Die Ausgaben für die ambulante psychotherapeutische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung betragen im Jahr rund 1,3 Milliarden Euro. Für die ambulante ärztliche Versorgung werden dagegen rund 25 Milliarden Euro jährlich ausgegeben. Auch die Kosten für Psychopharmaka liegen mit 2,5 Milliarden Euro fast doppelt so hoch wie die Ausgaben für Psychotherapie. Selbst die Kosten für Krankengeld, das die Krankenkassen arbeitsunfähigen Arbeitnehmern aufgrund psychischer Erkrankungen zahlen, sind höher und betragen zwei Milliarden Euro.

    "Jeder Euro in ambulante Psychotherapie rechnet sich", betont Richter. Nach einer aktuellen Studie der Techniker Krankenkasse führt jeder Euro, der in eine ambulante Psychotherapie investiert wird, innerhalb eines Jahres zu einer Einsparung von zwei bis drei Euro der direkten Krankheitskosten. Durch ausreichende ambulante Therapieangebote ließen sich insbesondere stationäre Behandlungen vermeiden. Die BARMER GEK beklagte in ihrem Krankenhaus-Report 2011 zu Recht, dass sich die Anzahl der Patienten, die sich in den vergangenen Jahren aufgrund psychischer Erkrankungen in einer Klinik behandeln ließ, mehr als verdoppelt hat.

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespsychotherapeutenkammer

    Herr Kay Funke-Kaiser

    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Telefon: 030 278785-0

    E-Mail: presse@bptk.de

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