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    Psychotherapie in der gemeindepsychiatrischen Versorgung

    19.12.2011

    Ein Beitrag von Dipl. Psych. Irmtraut Witte

    Seit Jahren wird überlegt, wie Menschen mit einer psychischen Erkrankung Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung erhalten können. Dabei hat der Gesetzgeber zumindest für einen Teil der Betroffenen längst eine Möglichkeit geschaffen. Seelisch behinderte Menschen, d.h. Menschen mit psychischen Störungen (einschl. Suchterkrankungen und psychiatrischen Erkrankungen) können gemäß §§ 53,54 SGB XII (Eingliederungshilfe) Hilfe bei der Bewältigung des Alltages bekommen, die auch psychotherapeutische Leistungen einschließt. Voraussetzung ist, dass der/die Antragsteller/in noch nicht in der Lage ist, eine ambulante Psychotherapie nach § 48 SGB XII (GKV) zu machen. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Rahmenbedingungen, wie Verbindlichkeit, Ausfallhonorar oder das dyadische Setting, noch nicht eingehalten werden können.

    Die integrierten psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen der gemeindepsychiatrischen Versorgung (wie z.B. Therapeutisch Betreutes Wohnen, Tagesstätte) sind verknüpft mit Hilfen im Bereich der Selbstversorgung, Tagesgestaltung und Kontaktfindung oder Förderung von Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung. Durch das Zusammenwirken von psychosozialen und psychotherapeutischen Hilfen soll ein Beziehungsgeflecht geschaffen werden, das die Bearbeitung von komplexen Störungen in der Beziehungsfähigkeit ermöglicht.

    Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) e.V. fordert seit langem, dass mehr psychotherapeutische Angebote in die Gemeindepsychiatrie integriert werden (vgl. DGSP-Tagung 2009). Die Träger der gemeindepsychiatrischen Einrichtungen sind eher zögerlich, obwohl die Wartelisten der niedergelassenen Therapeut/innen lang sind. Sie stehen vor der Herausforderung, dass sie Psychotherapie als eine spezifische Leistung in ihr Gesamtkonzept integrieren müssen. Und die dort tätigen Psychotherapeut/innen stehen vor der Herausforderung, dass sie therapeutische Haltungen, Settings und Methoden aus den klassischen therapeutischen Verfahren modifizieren müssen.

    Der therapeutische Raum ist nicht nur das Beziehungsfeld zwischen Therapeut/in und Klient/in, sondern die Beziehung ist eingebunden in ein Wechselspiel von verschiedenen Gruppendynamiken. Die Dynamik der Institution, des Teams und der Klient/innen wirken ineinander. Therapeutische Interventionen gestalten den äußeren und inneren Raum. Konflikte in Beziehungen können in verschiedenen Settings bearbeitet werden, die den Bedürfnissen der Klient/innen entsprechend angepasst werden. So hat sich z.B. in der Arbeit mit psychotischen Menschen oft ein phasenspezifisches Vorgehen als effektiv erwiesen, d.h. zunächst Familientherapie, dann Gruppentherapie und danach Einzeltherapie (vgl. Aderhold, Alanen 2003). Psychotherapie ist bei psychisch kranken Klient/innen weitgehend struktur- und traumabezogen und da diese oft mehr als eine Therapie benötigen, kann in Kooperation mit den niedergelassenen Therapeut/innen ggfs. auch eine Weiterbehandlung eingeleitet werden.

    Psychotherapeut/innen in gemeindepsychiatrischen Einrichtungen benötigen nicht nur eine breite psychotherapeutische Kompetenz, sondern müssen auch ihre unterschiedlichen Rollen im Träger gut balancieren können. Dies gelingt umso leichter, wenn auch die unbewussten Prozesse der Einzelnen, der Gruppen und der Institution für sich verstehbar und nutzbar gemacht werden können.

    Dazu fand am 13. - 14.01.2012 ein Seminar zur Psychotherapie in der gemeindepsychiatrischen Versorgung statt. Nähere Details finden Sie unter www.psychologenakademie.de

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    © iStock.com/imaginima

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