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Reform der Psychotherapeutenausbildung: Heutige Anhörung im Gesundheitsausschuss - Liveübertragung

15.05.2019

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Psychotherapeutenausbildung ist am heutigen Mittwoch, 15. Mai 2019, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit. Das geplante, fünfjährige, Bachelor- und Masterstudium bietet einen Rahmen, in dem eine ausreichende wissenschaftliche und praktische Qualifizierung für die Approbation und die anschließende Weiterbildung möglich ist. Die Sitzung unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) beginnt um 14.30 und dauert zwei Stunden. Sie wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Darüber hinaus sollen sich die geladenen Sachverständigen zu einem Antrag der AfD mit dem Titel "Patientenschutz in der Psychotherapeutenausbildung sicherstellen", einem Antrag der Linken mit dem Titel "Prekäre Bedingungen in der Psychotherapeutenausbildung sofort beenden und Verfahrensvielfalt im Studium gewährleisten" sowie zu einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Reform der Psychotherapeutenausbildung zukunftsfest ausgestalten und Finanzierung der ambulanten Weiterbildung sichern" äußern. Anbei weitere Informationen sowie die Pressemitteilung der BPtK hierzu.

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Mehr zu den Inhalten der Anhörung und den Parteianträgen zum Thema finden Sie unter: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw20-pa-gesundheit-639938

Auszug:

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung der Forderung nach einer Neuregelung der Psychotherapeutenausbildung in Form eines wissenschaftlichen Masterstudiums, das Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist, nach. Die Regierung greift Anregungen des Berufsstandes auf und regelt eine aktualisierte Ausbildung, die sich vom bisherigen Ausbildungsweg zum Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten sowie des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten unterscheidet. Es solle ein hohes Ausbildungsniveau über die gesamte Ausbildung hinweg sichergestellt werden. Eine Weiterbildung, die der Qualität der psychotherapeutischen Berufsausübung dient, soll sich an das Studium anschließen.

Vorgesehen wird ein fünfjähriges Hochschulstudium, das Voraussetzung für die Erteilung der Approbation ist, mit der der Zugang zum Beruf eröffnet wird. Neben psychologischen Inhalten sollen weitere Bezugswissenschaften in das Studium integriert werden können. Am Ende steht eine staatliche Prüfung, die bundeseinheitlich der Feststellung dient, dass jeder einzelne Berufsangehörige zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Patientenbehandlung in der Lage ist. Die Prüfungsform stellt die Handlungskompetenzen, auf die es bei der Berufsausübung ankommt, in den Mittelpunkt der Prüfung. Für die gesetzliche Krankenversicherung können aus dem Gesetz ab 2026 Mehrausgaben in Höhe eines unteren bis mittleren dreistelligen Millionenbetrages entstehen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Dokumente
workshop_5_lpt_20190316_2_.pdf
(PDF, 198.61 kb)
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