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    WICHTIG Nachweis über die Bestellung des ePtA bei der KV bis zum 08.07.2021 zu erbringen!

    30.06.2021

    Liebe Mitglieder,

    bis heute (30. Juni 2021) müssen Praxen mit KV-Zulassung in Berlin ihren elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA) bestellt haben. Sie müssen nachweisen, dass alle technischen Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte vorliegen. Ab dem 1. Juli sollen Praxen in der Lage sein, die elektronische Patientenakte (ePA) einzusetzen. Dazu muss bis zum Ende des zweiten Quartals 2021 der Nachweis gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen, dass alle für die ePA notwendigen technischen Komponenten angeschafft worden sind (vgl. §341 Abs. 6 SGB V).

    So erfolgt der Nachweis gegenüber der KV Berlin

    Der Nachweis der Bestellung des ePtA erfolgt via „Häkchen“ im Online-Portal der KV mit LANR-Zugang. Unter folgendem Link finden Sie eine kurze Anleitung zum Setzen des „Häkchens“. https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/praxis-news/detailansicht/pn210615-3

    Bitte beachten Sie: 

    Damit der Nachweis fristgerecht erfolgt, muss der Haken spätestens bis zum 8. Juli 2021 mit der Online-Abrechnung des zweiten Quartals 2021 gesetzt werden. Das Häkchen kann bis dahin auch unabhängig von der Online-Abrechnung gesetzt werden.

    Schlagworte
    ePtA elektronischer Psychotherapeutenausweis
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