Liebe Mitglieder,
viele von Ihnen haben im Laufe der vergangenen Woche Post der KV Berlin bekommen, dass Sie einen aktuellen Nachweis zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung einreichen sollen.
Unter Berücksichtigung der coronabedingten Sonderregelungen beträgt der nachzuweisende Zeitraum derzeit i. d. R. sieben statt fünf Jahre.
Wo kann ich rausfinden, wann mein Nachweiszeitraum endet, wenn ich noch kein Schreiben der KV Berlin erhalten habe?
Gerne erinnern wir in diesem Zusammenhang daran, dass seit dem 1. Oktober 2023 Psychotherapeut*innen über das Online-Portal der KV Berlin ihren individuellen Nachweiszeitraum zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V einsehen können.
Nach Anmeldung mit dem LANR und zugehörigem Passwort im Online-Portal wird in der „To-do-Liste“ eine entsprechende Tabelle angezeigt. Diese beinhaltet den aktuellen Fortbildungszeitraum unter Angabe des Stichtages gegenüber der KV Berlin.
Alternativ können Sie, sollte Ihnen eine Anmeldung nicht möglich sein, die Abteilung Qualitätssicherung kontaktieren, z. B. unter qs-team-2@kvberlin.de
Kann ich den Antrag formlos stellen oder muss ich ein Antragsformular nutzen?
Der Antrag kann gemäß Fortbildungsordnung der PtK Berlin unter Verwendung des folgenden Formulars (zum Antragsformular) gestellt werden.
Eine Übermittlung des ausgefüllten Antrages ist auch per Scan als E-Mail-Anhang an zertifizierung@psychotherapeutenkammer-berlin.de möglich. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Datenschutzregelungen der PtK Berlin. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Antragsstellung ebenfalls eine Kopie/Scan des KV-Nachweises mit übermitteln.
Wieso erkennen Sie ggf. nicht alle Punkte an, die im Online-Fortbildungsportal in meinem Punktekonto dokumentiert sind?
Hintergrund sind in den meisten Fällen die folgenden beiden Regelungen, die gemäß Fortbildungsordnung für die Erteilung des Fortbildungszertifikats zur Anwendung kommen:
- Kat D (Strukturierte Interaktive Fortbildung sogenannte „cme-Fortbildungen“ mit Erfolgskontrolle): maximal 20 Punkte/Jahr
- Kat E (Selbststudium Fachliteratur): maximal 50 Punkte in einem nachweispflichtigen Zeitraum
Bitte achten Sie darauf, dass fehlende Punkte in der Regel nicht durch ein „mehr an“ cme-Fortbildungen ausgeglichen werden können, da die Begrenzung pro Kalenderjahr gilt.
Ich brauche mein Fortbildungszertifikat zeitnah, können Sie meinen Antrag vorziehen?
Da wir erwarten, dass ca. 1000 Personen in den nächsten drei Monaten (April-Ende Juni 2026) nachweispflichtig sind, können wir hier keine Ausnahme machen und halten uns an das Datum des Posteinganges Ihres vollständig eingegangen Antrages. Bitte achten Sie darauf, dass genügend Zeit zur Bearbeitung bleibt, d. h. stellen Sie den Antrag mindestens drei Monate vorher.
Gerne verweisen wir auch auf unsere allgemeinen FAQs zur Fortbildungs- und Nachweispflicht.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
Ihre Abteilung Fortbildung und Zertifizierung