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    Satzungsausschuss

    Die Delegiertenversammlung bildet aus ihrer Mitte für die Wahlperiode auch den Satzungsausschuss, bestimmt die Zahl seiner Mitglieder und ob Delegierte der freiwilligen Mitglieder am Ausschuss teilnehmen dürfen (den Modus der Teilnahme der freiwilligen Mitglieder bestimmt die Satzung gem § 10 (4) a. und b.) und wählt den/ die Ausschusssprecher*in.

    Die Mitglieder des Ausschusses werden gemäß Satzung und Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung aus den in der DV vertretenen Gruppen vorgeschlagen.

    Der Ausschuss tagt nicht kammeröffentlich. Der/ die Präsident:in oder ein von ihm/ ihr beauftragtes Vorstandsmitglied kann an den Sitzungen teilnehmen. Der Ausschuss kann auch andere Personen in die Sitzungen einladen.

    Der Ausschuss berichtet der DV regelmäßig über seine Arbeit und entwickelt eine Arbeitsplanung für die Legislaturperiode.

    Aufgabe des Satzungsausschusses ist die Überarbeitung der Hauptsatzung und der Ordnungen nach Bedarf im Auftrag des Präsidiums und der DV. Der Satzungsausschuss entwickelt entsprechende Vorschläge.

    Mitglieder  des Ausschusses sind aktuell Jan Kordt, Nina Fricke und Elodie Singer als Vertreterin der freiwilligen Mitglieder und Anne Springer als Ausschusssprecherin. Für den Vorstand nimmt Eva Schweitzer – Köhn an den Sitzungen teil.

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    Satzungsausschuss
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    Blick von oben auf Menschen die ein Muster (Netzwerk) bilden
    © iStock.com/imaginima

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