Am 28.03.2025 fand der Fachaustausch zur Psychotherapeutischen Weiterbildung in der Eingliederungshilfe und in der Gemeindepsychiatrischen Versorgung statt.
Am Gespräch nahmen die Inklusionsbeauftragte Frauke Reiprich, der Referent für Soziale Psychiatrie und Queere Lebensformen (Paritätischer) Uwe Brohl Zubert und Ute Meybohm, Vorstandsmitglied für die Institutionelle Versorgung, teil.
Die Folien finden Sie nun hier als Download.
Hintergrund:
Mit dem neuen Psychotherapeutengesetz ist die institutionelle Weiterbildung erstmalig in der Weiterbildung optional mit einem Jahr verankert! Dies ist für die institutionelle psychotherapeutische Versorgung ein großer Fortschritt, denn somit ist psychotherapeutische Kompetenz nicht nur in der Behandlung, sondern auch in Prävention und Rehabilitation verortet. Seit 2010 sind die Integrierten Psychotherapeutischen Leistungen im Rahmenvertrag der Eingliederungshilfe für die Einrichtungen der Gemeindepsychiatrischen Versorgung und seit 2022 auch für die Einrichtungen der Behindertenhilfe verankert und werden im überschaubaren Maße auch eingesetzt, insbesondere da es für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen aufgrund der langen Wartezeiten schwer ist, eine Psychotherapie zu bekommen. Insofern sind die integrierten psychotherapeutischen Leistungen eine Unterstützung zur Verbesserung der Teilhabe und des Krankheitszustandes. Voraussetzung ist hierfür die Beschäftigung von approbierten Psychotherapeut*innen.
Aber auch die Eingliederungshilfe hat mit Fachkräftemangel zu kämpfen. Ca. 40 % der Berliner Psychotherapeut*innen sind über 60 Jahre alt und werden in absehbarer Zeit in Rente gehen. Für die Sicherung der Versorgung und für die psychische Gesundheit unserer Gesellschaft ist es somit umso notwendiger, die institutionelle psychotherapeutische Weiterbildung in den Trägern der Eingliederungshilfe, in Kontakt- und Beratungsstellen, Tagesstätten und Betreutes Wohnen sowie in deren MVZs, MZEBs zu verankern. Das beginnt schon mit dem Angebot von Praktika im Bachelor- und Masterstudium.
Allerdings ist die Finanzierung der institutionellen psychotherapeutischen Weiterbildung, für die das Land zuständig ist, bisher nicht geregelt.