Anlässlich der Einführung des neuen Öffentlich-Rechtlichen Vertrages der Eingliederungshilfe in Berlin (örV EGH) ab dem 01.01.2027 boten die Psychotherapeutenkammer Berlin und die Träger/Leistungserbringer der Eingliederungshilfe am 14.10.2026 einen fachlichen Austausch über Indikation und Wirksamkeit der Integrierten Psychotherapeutischen Leistungen mit den Leitungen der Teilhabefachdienste und der Sozialpsychiatrischen Diensten an.
Die Veranstaltung befasste sich mit der Integrierten Psychotherapeutischen Leistung (IPTL) im Rahmen der Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen mit Intelligenzminderung.