Die Bundespsychotherapeutenkammer bewertet die Entschließung zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) grundsätzlich positiv. Insgesamt würden die in der Anhörung zur Notfallreform im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages angesprochenen Korrekturen die negativen Folgen der beschlossenen Deckelung substanziell abmildern, aber nicht vollständig verhindern.
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