Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass die Bundesregierung das Amt des Bundesopferbeauftragten dauerhaft gesetzlich festschreiben will. Sie fordert in einer Stellungnahme aber, psychotherapeutische Hilfen ausdrücklich ins Gesetz und in die Lotsenfunktion aufzunehmen.
Terroranschläge können psychische Erkrankungen auslösen, die fachkundig diagnostiziert und behandelt werden müssen. Betroffene sollten daher gezielt etwa an Traumaambulanzen oder psychotherapeutische Praxen weitergeleitet werden. Dafür müssen psychosoziale Akuthilfe und Psychotherapie eng abgestimmt sein.
Zudem soll der Angehörigenbegriff auch Familien gesundheitlich geschädigter Anschlagsopfer umfassen.
Zur Stellungnahme der BPtK gelangen Sie hier.