Der Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich, der am 08.10.2026 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde, sieht Verbesserungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs vor. So soll der wissenschaftliche Nachwuchs in Klinischer Psychologie und Psychotherapie künftig eine wissenschaftliche Qualifizierung an Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Hochschulkliniken besser mit einer hauptberuflichen Tätigkeit in der Weiterbildung verbinden können. Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt diese Verbesserungen in einer veröffentlichten Stellungnahme, die Sie unter dem folgenden Link nachlesen können.
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