Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert den Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Aus ihrer Sicht gefährdet er die Vertraulichkeit psychotherapeutischer Gespräche. Die Kammer fordert, Psychotherapeut*innen künftig ebenso wie Geistliche, Abgeordnete und Rechtsanwältinnen umfassend vor Überwachungs- und Auskunftsmaßnahmen zu schützen. Bislang sieht der Entwurf für approbierte Heilberufe lediglich einen relativen Schutz vor, bei dem im Einzelfall zwischen Vertraulichkeit und Sicherheitsinteressen abgewogen werden kann.
Nach dem Entwurf sollen Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst künftig weitreichende Befugnisse erhalten – das beinhaltet etwa Zugriff auf Inhalte von Therapiesitzungen, das heimliche Betreten von Praxisräumen sowie Online-Durchsuchungen elektronischer Patientendaten.
BPtK-Präsidentin Andrea Benecke betonte, Psychotherapie funktioniere nur, wenn Patient*innen auf Vertraulichkeit vertrauen könnten. Sie verwies auf das Bundesverfassungsgericht, wonach solche Gespräche zum geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zählten. Für Fälle drohender schwerer Straftaten gebe es bereits gesetzliche Offenbarungspflichten nach dem Strafgesetzbuch – weitergehende Überwachungsbefugnisse seien daher nicht erforderlich.
Die BPtK fordert entsprechende Änderungen im Verfassungsschutz- und im BND-Gesetz sowie im Bundeskriminalamt-, Zollfahndungsdienst- und MAD-Gesetz, um einheitliche Schutzstandards für alle Berufsgeheimnisträger*innen zu gewährleisten – auch für digitale Gesundheitsanwendungen, die im Auftrag von Psychotherapeut*innen Daten verarbeiten.
Die Pressemitteilung der BPtK finden Sie hier.