Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verabschiedet. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert das Gesetz scharf: Die darin enthaltene Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen werde unweigerlich zu weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten führen. Zugleich wird mit dem Gesetz die gesetzliche Regelung zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ersatzlos gestrichen. Die BPtK fordert dringend Korrekturen und verlangt, noch im September eine gesetzliche Regelung zu beschließen, die Honorarabsenkungen ausschließt.
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