Bis 30.06.2026 müssen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.
Die elektronischen Psychotherapeutenausweise der Generation 2.0 (RSA-only) dürfen nun doch länger eingesetzt werden als ursprünglich geplant. Damit gilt für die ePtA die gleiche Übergangsfrist wie bei Praxis- und Institutsausweisen (SMC-B) der Generation 2.0.