Wenn die Behandlung auf Überweisung durch eine*n Vertragsärzt*in oder auf Empfehlung eines Krankenhauses im Anschluss an eine psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Krankenhausbehandlung erfolgt, muss vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie zukünftig kein Konsiliarbericht mehr eingeholt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 15.10.2026 beschlossen. Weitere Infromationen finden Sie dazu auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer.
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