Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert im Zuge des Kabinettsentwurfs zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) eine verantwortungsvolle Digitalisierung. Kritisiert wird vor allem die geplante Möglichkeit für Krankenkassen, künftig auf Basis von ePA-Daten Leistungsempfehlungen auszusprechen. BPtK-Präsidentin Andrea Benecke sieht darin einen unzulässigen Eingriff in die heilkundliche Kompetenz von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sowie eine Gefahr für das Vertrauensverhältnis zu Patient*innen. Angesichts wirtschaftlicher Interessenkonflikte und schlechter Erfahrungen – etwa beim Krankengeld – lehnt die BPtK eine Einmischung der Kassen in Behandlung und Behandlungszugang ab.
Zugleich betont die Kammer das Potenzial der Digitalisierung, etwa der elektronischen Patientenakte, für eine bessere und effizientere Versorgung. Damit Patient*innen mit psychischen Erkrankungen – auch im Rahmen eines künftigen Primärversorgungssystems – davon profitieren, müssten Psychotherapeut*innen elektronische Überweisungen ausstellen und einsehen können, so Benecke. Dies solle nicht nur für das Konsiliarverfahren gelten, sondern für den gesamten Behandlungsprozess, insbesondere für Überweisungen in die hausärztliche und psychiatrische Versorgung.
Zur gesamten Pressemitteilung der BPtK gelangen Sie hier.