Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt vor massiven Einschnitten in die psychotherapeutische Versorgung durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 12. Juni in 1. Lesung im Bundestag behandelt wird.
BPtK-Präsidentin Andrea Benecke kritisiert die vorgesehene Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Eine Stabilisierung der GKV dürfe nicht zulasten psychisch erkrankter Menschen gehen. Die geplanten Kürzungen würden Versorgungsangebote abbauen, Wartezeiten verlängern und durch unbehandelte Erkrankungen erhebliche Folgekosten verursachen – etwa durch steigende AU-Zeiten, Krankengeld- und Erwerbsminderungsrentenzahlungen.
Auch im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbesserungen, etwa für Kinder, Jugendliche und schwer psychisch Erkrankte nach den KSVPsych-Richtlinien, seien gefährdet. Die BPtK setzt nun auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren und steht dazu im Austausch mit den Regierungsfraktionen.