Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 19. März 2026 beschlossen, dass probatorische Sitzungen künftig bereits während einer Krankenhausbehandlung auch in der psychotherapeutischen Praxis durchgeführt werden dürfen – ein wichtiger Schritt für einen nahtlosen Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung.
Die vollständie Meldung können Sie auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer nachlesen.