Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt den Gesetzentwurf zur Neuregelung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht. Er soll den Willen der Patient*innen stärker gewichten und Zwang auf das unbedingt Erforderliche beschränken. Die Kammer sieht es als wichtigen Fortschritt, die Selbstbestimmung Betroffener stärker zu beachten und mildere Alternativen konsequent zu prüfen.
Ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb von Kliniken sollen künftig nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich sein. Dies dürfe nicht zu mehr Zwangsbehandlungen führen. Die BPtK befürwortet daher, dass der Krankenhausvorbehalt im Grundsatz erhalten bleibt. Gerade für psychisch erkrankte Menschen sei die eigene Wohnung ein Schutzraum, zudem könnten Zwangsmaßnahmen traumatisierend wirken.
Außerdem fordert die Kammer, Psychotherapeut*innen als Sachverständige in Unterbringungsverfahren zuzulassen. Bei Erwachsenen ist das bislang ausgeschlossen. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen dürfen bei Minderjährigen nur in bestimmten Fällen begutachten, nicht jedoch bei einer krankheitsbedingten Unterbringung im Krankenhaus. Fachlich sei das nicht nachvollziehbar, so die BPtK.
Nach dem FamFG könnten in Ausnahmefällen sogar Ärzt*innen tätig werden, die lediglich über Erfahrung in der Psychiatrie verfügen. Psychotherapeut*innen seien dagegen umfassend in Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen ausgebildet. In psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken versorgen sie schon heute auch schwer erkrankte Patient*innen. Ihre Einbindung würde nach Auffassung der Kammer die Qualität der Entscheidungen und die Patientensicherheit verbessern.
Zur Stellungnahme der BPtK gelangen Sie hier.