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Stellungnahme: Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum – 56 Empfehlungen, keine Antwort auf entscheidende Fragen

03.08.2026

Die Psychotherapeutenkammer Berlin zu den Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ 

Berlin, 3. August 2026

Ende Juni 2026 hat die von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Unabhängige Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" ihr Gutachten vorgelegt: 56 Empfehlungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz. Ministerin Prien selbst plädiert seither für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung von TikTok, Instagram und Co. durch Jugendliche – die ihr zufolge zunächst auf europäischer Ebene geregelt werden sollte. Die Psychotherapeutenkammer Berlin begrüßt, dass das Thema endlich mit dem politischen Gewicht behandelt wird, das es verdient – und widerspricht der Kommission dort, wo sie vor der eigenen Erkenntnis zurückschreckt und in ihren Empfehlungen zu vage bleibt.

1. Allgemeine Bewertung: Eine Kommission ohne Psychotherapeut*innen – obwohl diese die Folgen behandeln

Die Kommission empfiehlt unter anderem, Hebammen sollten Eltern schon in der Schwangerschaft über die Risiken von Bildschirmzeit aufklären, Kinderärzt*innen bei Vorsorgeuntersuchungen systematisch auf Social-Media-Risiken hinweisen und Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen sowie Lehrkräfte künftig verpflichtend medienpädagogisch schulen. Zugleich vergibt sie die Chance, jene Berufsgruppe einzubinden, die die Folgen unregulierter Nutzung täglich behandelt: Psychotherapeut*innen waren in der Kommission nicht vertreten – ein bemerkenswertes Defizit für ein Gremium, das über die psychische Gesundheit von Kindern entscheidet.

Die Kommission selbst zeichnet in ihrem Papier eine umfassende Schadensbilanz digitaler Kindheit: Suchtmechanismen, Schlafprobleme, depressive Symptome, Cybermobbing, Grooming – all das ist benannt und belegt. Gleichzeitig räumt die Kommission ein, dass Eltern sich beim Thema überfordert fühlen. Und hier liegt der wunde Punkt: Trotz dieser Erkenntnis setzt die Kommission in erster Linie auf Fortbildungen, Elternaufklärung und medienpädagogische Schulungen – also auf genau jene Instanzen, die selbst überfordert sind. Das ist zirkuläre Logik. Wer den Akteur*innen, die ein Problem allein nicht lösen können, weitere Aufgaben überträgt, löst das Problem nicht, sondern verschiebt es.

2. Zu den Empfehlungen im Einzelnen

1. Empfehlung: Plattformen „in die Pflicht nehmen“ – die Machtfrage bleibt unbeantwortet

Die Kommission empfiehlt, dass Plattformen für Minderjährige automatisch aktivierte, geschützte Grundeinstellungen bereitstellen und aktuell gängige Funktionen wie personalisierte Werbung sowie manipulative Designs – Endlos-Feeds, automatische Videowiedergabe – einschränken müssen. Das ist richtig und überfällig. Doch die Kommission zieht daraus nicht die letzte Konsequenz.

Die Machtasymmetrie ist eklatant: Hochbezahlte Teams milliardenschwerer Digitalkonzerne optimieren ihre Systeme gezielt darauf, die Selbstkontrolle von Kindern auszuschalten. Kinder und Jugendliche sollen sich gegen Systeme behaupten, die genau darauf ausgelegt sind, sie abhängig zu machen. Wer glaubt, Aufklärung allein reiche aus, unterschätzt die Industrie, gegen die sie antreten sollen. 

2. Empfehlung: Altersgrenze 13 Jahre – oder eben doch nicht

Bei der zentralen Streitfrage legt sich die Kommission gerade nicht fest, sondern schlägt zwei Alternativen vor: entweder eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren mit Ausnahmen für „nachweislich kindergerechte Angebote“, oder plattform- beziehungsweise funktionsspezifische Regelungen ohne einheitliche Vorgabe. Damit wird die eigentlich fachliche Frage – braucht es eine harte Grenze? – wieder zu einer politischen, die der Politik zur Entscheidung zurückgereicht wird.

Solange soziale Medien für Kinder als normal gelten, steht jedes Kind unter Rechtfertigungsdruck, das nicht mitmacht. Ein Kind muss erklären, warum es kein Smartphone hat. Die Gesellschaft dagegen muss nicht erklären, warum sie Zwölfjährige in digitale Räume schickt, deren schädliche Wirkung längst belegt ist. Diese Beweislastumkehr ist das eigentliche Versäumnis der Debatte, an dem auch die zweite, unverbindlichere Alternative der Kommission nichts ändert.

Ein Zugangsverbot zu bestimmten Social-Media-Plattformen für klar festgelegte Altersgruppen würde hier eine klare Grenze ziehen – ähnlich wie beim Jugendschutz bei Alkohol oder Zigaretten. Niemand würde ernsthaft argumentieren, weil Jugendliche heimlich an Alkohol kämen, solle man besser auf Altersgrenzen verzichten. Niemand würde sagen, weil Rauchverbote allein die Nikotinsucht nicht beseitigen, bräuchten Kinder stattdessen mehr „Rauchkompetenz“. Schutzmaßnahmen sind selten perfekt – ihr Zweck ist es, Normalität zu verändern, nicht, Regelverstöße restlos zu verhindern.

3. Empfehlung: Mehr Schulsozialarbeit und Jugendtreffs – ohne gesicherte Finanzierung

Die Kommission empfiehlt den Ausbau von Schulsozialarbeit, besseren Offline-Angeboten, mehr Jugendtreffs und Freizeitangeboten als Ausgleich zur digitalen Welt. Fragwürdig ist die fiskalische Schieflage dahinter: Während die Kommission diesen Ausbau fordert, bringt Bundeskanzler Friedrich Merz zeitgleich weitere Kürzungen bei der Kinder- und Jugendhilfe ins Spiel, und Kommunen bauen aus Spargründen Stellen ab. Ein einst funktionierendes Hilfenetz wird so durchlöchert, bis am Ende wenig davon übrigbleibt.

Gleichzeitig kürzt die Bundesregierung mit neuen Reformen wie dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Budgets in der psychotherapeutischen Versorgung – ausgerechnet dort, wo die Folgen problematischer Mediennutzung behandelt werden. Hier beißt sich die Empfehlung der Kommission mit der politischen Realität, und die Kommission blendet diesen Widerspruch in ihrem Papier vollständig aus.

4. Empfehlung: Handyverbot im Unterricht – nicht zu Ende gedacht

Für Schulen empfiehlt die Kommission, die private Handynutzung bis zur siebten Jahrgangsstufe in Unterricht und Pausen zu untersagen und damit bundesweit zu vereinheitlichen, was einzelne Bundesländer bereits umsetzen. Ein richtiger Schritt – aber einer, der auf halbem Weg stehen bleibt, wenn man die eigene Forschungslage der Kommission ernst nimmt.

Die Psychologin Julia Brailovskaia von der Ruhr-Universität Bochum hat in mehreren experimentellen Studien nachgewiesen: Schon nach zwei Wochen reduzierter Social-Media-Nutzung verbessert sich die psychische Gesundheit messbar, die emotionale Bindung an die Plattformen nimmt ab, Glück und Lebenszufriedenheit steigen. Damit liegen inzwischen nicht nur Korrelations-, sondern auch belastbare Hinweise auf kausale Zusammenhänge vor.

Dennoch fehlt der Kommission der Mut, den naheliegenden Schluss aus dem eigenen Handyverbot-Vorschlag zu ziehen: Wenn die schädliche Wirkung so klar belegt ist und schon kurze Auszeiten spürbar helfen – warum dann nicht eine konsequente Regulierung über die siebte Jahrgangsstufe hinaus, statt nur bis dahin zu appellieren?

5. Empfehlung: Eine europäische Lösung statt nationaler Alleingänge – der Blick ins Ausland

Für die Altersgrenze setzt die Kommission ausdrücklich auf eine europäische statt einer nationalen Lösung: Der Digital Services Act soll angepasst, die künftige „EUDI-Wallet“ zur Altersverifikation genutzt werden. Zwei Länder, eines davon in Europa, haben bereits eigene Fahrpläne beschlossen und können helfen zu erkennen, worauf es bei der Umsetzung ankommt.

Australien: Verbot ab 16 Jahren seit Dezember 2025

Australien hat als erstes Land der Welt im Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt. Die ersten Erfahrungen sind ambivalent und genau deshalb lehrreich. 

Australiens Gesetz untersagt Plattformen wie Instagram und YouTube, Konten für Unter-16-Jährige anzubieten. Eine Studie des British Medical Journal zeigt jedoch: Drei Monate nach Inkrafttreten im Dezember 2025 nutzten weiterhin 85 Prozent der Zwölf- bis 15-Jährigen soziale Medien. Zwei Drittel umgingen die Sperre, indem sie ein höheres Alter angaben oder gefälschte Altersnachweise per Foto einreichten. Auch Eltern bestätigen die geringe Wirkung.

Australiens Kommunikationsministerin Anika Wells beschrieb das Verhalten der Konzerne unmissverständlich: Die beobachteten Umgehungstaktiken folgten erkennbar demselben Muster, mit dem große Tech-Konzerne Regulierung grundsätzlich zu unterlaufen versuchten. Fünf Plattformen – Facebook, Instagram, TikTok, Snapchat und YouTube – stehen inzwischen unter behördlicher Untersuchung, Bußgelder von umgerechnet knapp 28 Millionen Euro drohen.

Zugleich mehren sich aus Sicht der australischen Online-Sicherheitsbeauftragten Julie Inman Grant auch positive Signale: Eltern berichteten, durch das Gesetz endlich eine Grundlage zu haben, um dem Drängen ihrer Kinder nach eigenen Social-Media-Konten etwas entgegenzusetzen – eine Rückendeckung, die zuvor fehlte. Das ist die eigentliche Lehre aus Australien: Ein Verbot ohne verbindliche technische Vorgaben zur Altersprüfung wird unterlaufen. Das ist kein Argument gegen Altersgrenzen, sondern für ihre konsequente technische Durchsetzung – ein Punkt, den die Kommission mit ihrem Verweis auf die EUDI-Wallet zwar grundsätzlich anerkennt, ohne bislang zu klären, wie eine Umgehung wie in Australien hierzulande verhindert werden soll.

Frankreich und Österreich: Verbot unter 15 bzw. 14 Jahren beschlossen

Frankreich hat als erstes EU-Land ein Verbot sozialer Medien für unter 15-Jährige beschlossen; Nationalversammlung und Senat stimmten mit breiter Mehrheit zu. Für neue Konten soll das Gesetz zum 1. September gelten, für bestehende Accounts ist eine Übergangsfrist bis zum Jahreswechsel vorgesehen. Präsident Emmanuel Macron hatte sich zum Ende seiner Amtszeit persönlich für die Maßnahme eingesetzt. Deutschland debattiert damit nicht in einem europäischen Vakuum, sondern hinkt einem bereits laufenden kontinentalen Trend hinterher.

Auch Österreich will die Regeln für die Nutzung digitaler Dienste im Netz verschärfen und hat ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 Jahren angekündigt. So soll ab 2027 für bestimmten Plattformen sowie auf Erotikseiten eine Altersverifikation verpflichtend werden. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sagte diesbezüglich, der Gesetzentwurf schaffe klare Regeln für den Zugang zu Plattformen, auf denen "Sucht-Algorithmen" zur Anwendung kommen, etwa TikTok und Instagram.

Weitere europäische Länder haben ähnliche Schritte angekündigt.  

6. Empfehlung: Zwei Alternativen bei der Altersgrenze – die PtK Berlin schlägt ein drittes Modell vor

Die Psychotherapeutenkammer Berlin hat bereits im Januar 2026 in ihrem Positionspapier „Der Einfluss sozialer Medien auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ ein mehrstufiges Schutzkonzept gefordert, das gesetzliche Regulierung, Prävention, psychotherapeutische Versorgung und unabhängige Forschung miteinander verbindet. Die Empfehlungen der Expertenkommission bestätigen die Dringlichkeit dieses Ansatzes – bleiben in der entscheidenden Grenzziehung zwischen den beiden vorgeschlagenen Alternativen aber hinter ihm zurück.

Auch der Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat sich wiederholt mit klarer Mehrheit positioniert: Bereits der 47. DPT verabschiedete im November 2025 einstimmig eine Resolution zur „Stärkung psychischer Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in einer digitalen Welt“. Der 48. DPT hat diese Position im Mai 2026 einstimmig konkretisiert und ein klar altersgestuftes Zugangsmodell gefordert:

  • Unter 14 Jahren: kein Zugang zu regulären Social-Media-Plattformen; gleichzeitig verbindliche Bereitstellung sicherer Alternativangebote, damit Kinder nicht auf unregulierte, riskantere Dienste ausweichen.
  • 14 bis 16 Jahre: Zugang nur mit elterlicher Einwilligung und mit eingeschränkten Funktionen.
  • Ab 16 Jahren: eigenständige Anmeldung möglich, weiterhin unter verbindlichen Schutzstandards.

Diese Systematik geht über die von der Prien-Kommission vorgeschlagene starre 13-Jahre-Grenze hinaus, weil sie Schutz nicht an einem einzigen Stichtag festmacht, sondern entlang der tatsächlichen Entwicklung Jugendlicher abstuft – und weil sie Plattformregulierung, Altersgrenze und den Aufbau von Alternativangeboten von Anfang an zusammendenkt, statt sie gegeneinander auszuspielen.

3. Unsere Position: Was aus Sicht der Psychotherapeutenkammer Berlin jetzt notwendig ist

  • Plattformen wirksam und verpflichtend regulieren: suchtförderndes Design – Endlosscrollen, Autoplay, personalisierte Feeds, Push-Nachrichten – für Minderjährige gesetzlich untersagen, kein Profiling und kein algorithmisches Empfehlungssystem für Kinder und Jugendliche, verlässlich deaktivierte Kontaktfunktionen, wirksam eingeschränkte Kamera-, Screenshot- und Streamingfunktionen sowie konsequent überwachte Umsetzung mit spürbaren Sanktionen.
  • Ein altersgestuftes Zugangsmodell auf europäischer Grundlage einführen, mit einer daten-schutzkonformen, tatsächlich wirksamen Altersverifikation – die australische Erfahrung zeigt, dass ohne verbindliche technische Vorgaben jede Altersgrenze auf dem Papier bleibt.
  • Medienkompetenz und Prävention ausbauen, aber als Ergänzung, nicht als Ersatz für Regulierung – inklusive spezifischer, früh ansetzender Programme zur Mediensuchtprävention und systematischer Einbindung psychotherapeutischer Expertise in deren Entwicklung.
  • Psychotherapeutische Versorgung bedarfsgerecht ausbauen: eine separate Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, mehr Kapazitäten für Früherkennung und Gruppenpsychotherapie – finanziell abgesichert und nicht im Widerspruch zu parallelen Kürzungen bei Jugendhilfe und psychotherapeutischer Versorgung.
  • Unabhängige Forschung stärken: Plattformbetreiber müssen zu echter Datentransparenz gegenüber der Wissenschaft verpflichtet werden, statt Anfragen wie bislang ins Leere laufen zu lassen.
  • Kinder und Jugendliche selbst systematisch in Regulierungs- und Evaluationsprozesse einbeziehen – und alle Maßnahmen, insbesondere Altersverifikation und Plattformregulierung, unabhängig evaluieren und bei Bedarf nachschärfen.

Unser Fazit ist: Es gibt hier keine „einfache Lösung“. Weder ein pauschales Verbot noch reine Aufklärung wird für sich genommen ausreichen. Notwendig sind Maßnahmen auf mehreren Ebenen gleichzeitig – gesetzliche Regulierung, wirksame Altersgrenzen, gestärkte Prävention, ausgebaute Versorgung und unabhängige Forschung –, und das erfordert vor allem eines, an dem es bislang am meisten fehlt: einen starken und konsequenten politischen Willen.

Die Kommission liefert 56 Empfehlungen, die in ihrer Summe gut klingen – doch an der entscheidenden Stelle verweigert sie die notwendige Grenzziehung. Differenzierung kann aufklären. Sie kann aber auch blockieren. Die Psychotherapeutenkammer Berlin fordert Politik, Wissenschaft und Gesellschaft auf, diesen politischen Willen jetzt aufzubringen – damit am Ende nicht das Kind mit dem Smartphone allein bleibt.

Schlagworte
Kinder- und Jugendlichentherapie
Kinderschutz
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