Die Wahrung der Schweigepflicht bildet einen zentralen Grundpfeiler der psychotherapeutischen Berufsausübung. Sie gewährleistet den Schutz der Privatsphäre unserer Patient*innen und ist zugleich Voraussetzung für eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung. Zugleich stellt die praktische Umsetzung …