Alle PP und KJP, die einen auf fünf Jahre befristeten Trägervertrag für den Leistungstyp 1 und 2 mit der Jugendverwaltung haben und ihn verlängern wollen, brauchen ein Fortbildungszertifikat, einen Fortbildungskontoauszug über 250 Fortbildungspunkte bzw. den Nachweis des fachspezifischen KJHG-Fortbildungs-Curriculums. Das Antragsformular für das Fortbildungszertifikat können von unserer Homepage heruntergeladen werden.
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Psychotherapie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gewinnt in der ambulanten und stationären Versorgung zunehmend an Bedeutung. Im Folgenden haben wir für Sie wichtige Informationen und Arbeitshilfen diesbezüglich zusammengestellt.