Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Absenkung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 Prozent nicht zu beanstanden, kritisiert.
"Aus unserer Sicht wäre eine umfassendere Berücksichtigung aller verfügbaren Datengrundlagen durch den EBA erforderlich gewesen. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung des Orientierungswertes, der in den vergangenen zwei Jahren um insgesamt 6,8 Prozent gestiegen ist", sagte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.
Das zugrundeliegende Berechnungsmodell sei ursprünglich zur Sicherung eines Mindesthonorars für psychotherapeutische Leistungen entwickelt worden, so Benecke. „Wir sehen die Gefahr, dass dieses Instrument im Rahmen der sogenannten Angemessenheitsprüfung auch künftig für eine Absenkung der Honorare auf das Niveau des Mindesthonorars zweckentfremdet wird. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig und muss gerichtlich korrigiert werden.“
Aktuell klagt die Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen die Entscheidung des EBA vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit dem Ziel, eine aufschiebende Wirkung der Klage zu erreichen.
Die gesamte Pressemitteilung der BPtK finden Sie hier.