Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat ein Impulspapier herausgebracht, dass konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) für Betroffene, Einsatzkräfte und Gesundheitspersonal vorschlägt, etwa nach Katastrophen, Anschlägen, Pandemien oder im Zivilschutzfall.
"Katastrophen erschüttern Menschen nicht nur körperlich, sondern auch psychisch", betonte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Psychosoziale Notfallversorgung müsse darum rechtlich abgesichert, gut koordiniert und auf große Schadenslagen vorbereitet sein. Die Strukturen müssten hier weiter gestärkt werden – insbesondere an den Schnittstellen von psychosozialer Akuthilfe und Weiterversorgung.
Konkret empfiehlt die BPtK:
- Rechtsrahmen verbessern: PSNV im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz ergänzen, die Finanzierung sichern
- Vernetzung der PSNV-Beteiligten verbessern – unter anderem durch einen neuen Konsensusprozess unter Federführung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), einen Runden Tisch PSNV der Bundesregierung, eine anlassbezogene Bundeskoordinierungsstelle und die Stärkung der Beauftragten für Opferschutz
- Prävention und Krisenvorsorge ausbauen – unter anderem durch Schulungen in psychischer Erster Hilfe
- Für Großschadenslagen gestufte Versorgungskonzepte vordenken (Stepped Care) – unter anderem durch Regelungen für niedrigschwellige gruppentherapeutische Angebote und die Integration unterstützender digitaler Tools in Behandlungsabläufe
- PSNV auf europäischer Ebene stärker in die Krisenvorsorge- und Sicherheitsstrategien integrieren und von Nachbarländern lernen
Zum BPtK-Impulspapier "Für eine handlungsfähige Psychosoziale Notfallversorgung im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz" geht es hier.