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Was der Ethikrat zum digitalen Kinderschutz sagt: Zusammenfassung der Ad-hoc-Stellungnahme des Rates

24.08.2026

Der Deutsche Ethikrat hat im Juni 2026 seine Ad-hoc-Stellungnahme "Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt" veröffentlicht. 

Darin lehnt er ein pauschales gesetzliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ab und empfiehlt stattdessen ein risikobasiertes Schutzkonzept. Der Rat kritisiert zudem, dass sich die öffentliche Debatte zu stark auf Soziale Medien verenge – generative KI-Anwendungen wie Chatbots würden vergleichbare oder größere Risiken bergen, fielen aber oft nicht unter den Digital Services Act (DSA). 

Die Analyse steht unter dem Leitgedanken, Schutz, Teilhabe und Befähigung in Einklang zu bringen und stellt dabei den Schutzaspekt an erste Stelle. Einschränkende Maßnahmen für Kinder und Jugendliche hält der Ethikrat nur für gerechtfertigt, wenn ein ausreichender Schutz anders nicht erreichbar sei. 

Als Ordnungsprinzip schlägt der Rat das Konzept der "Multiakteursverantwortung" vor: Primäradressat ist die Plattformwirtschaft, die zu exzessiver Nutzung anreizende Designelemente (Endlos-Feeds, Autoplay, Profiling) zu unterlassen habe.

Einige der zentralen Punkte der 13 Empfehlungen sind:

  • Kein pauschales Verbot: Ein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für Social-Media-Dienste lehnt der Rat ab – unter anderem, weil dies den unterschiedlichen Reifegrad von Kindern ignoriere und ihre digitale Teilhabe und Medienkompetenz beeinträchtige. Zudem ignoriere ein reiner Fokus auf Social-Media dem Rat zufolge die Risiken anderer Dienste.
  • Risikobasierter Ansatz: Nicht die Art der Plattform (z.B. Social Media) ist entscheidend, sondern konkrete Gefahren wie suchtfördernde Algorithmen oder Cybermobbing. Der bestehende Digital Services Act (DSA) der EU soll konsequent umgesetzt werden.
  • Regulierung von KI: Die Gefahren durch generative KI (Chatbots, Bildgeneratoren) müssen in den Jugendschutz einbezogen werden.
  • Alterskontrollen & Datenschutz: Bei Pflicht-Altersgrenzen (z.B. für Pornografie) lehnt der Rat die Altersschätzung durch Tracking ab und befürwortet datensparsame, endgerätebasierte Verfahren.
  • Rolle der Eltern: Eltern tragen die primäre Verantwortung, brauchen aber bessere technische Werkzeuge und unabhängige Beratung (z.B. durch Digitalpaten), um diese Aufgabe zu erfüllen.

Parallelen zur Stellungnahme der Psychotherapeutenkammer (PtK) Berlin

Die PtK Berlin hat sich in ihrer Stellungnahme „Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum – 56 Empfehlungen, keine Antwort auf entscheidende Fragen“ vom 3. August 2026 zum Gutachten der separaten Expertenkommission der Bundesregierung geäußert. Inhaltlich überschneiden sich beide Papiere an vielen Stellen:

  • Plattformregulierung als gemeinsamer Kern: Beide Papiere fordern ein Verbot suchtfördernder Designmerkmale (Endlos-Feeds, Autoplay, personalisierte Feeds/Profiling) sowie deaktivierte Kontaktfunktionen für Minderjährige – der Ethikrat über DSA Art. 34/35, die PtK Berlin als eigene Kernforderung.
  • Altersverifikation und das Beispiel Australien: Beide betonen, dass Alterskontrollen technisch robust und datenschutzkonform sein müssen; die PtK verweist konkret auf die Umgehungsprobleme in Australien, der Ethikrat formuliert daraus abstrakte technische Mindestanforderungen (Unverknüpfbarkeit, On-Device-Verarbeitung, EUDI-Wallet).
  • Europäische statt nationale Lösung: Beide plädieren für EU-weite statt fragmentierte nationale Regelungen, um Rechtsdurchsetzung und Wirksamkeit zu sichern.
  • Forschungszugang: Beide fordern verbesserten wissenschaftlichen Datenzugang zu Plattformen.

Einen zentralen Unterschied zwischen beiden Stellungnahmen gibt es bei der Altersgrenze: Der Ethikrat lehnt starre Mindestaltersgrenzen ab, die PtK Berlin dagegen fordert, wie der Deutsche Psychotherapeutentag, ein gestuftes Modell (unter 14 Jahren kein Zugang, von 14 bis 16 Jahren mit elterlicher Einwilligung, ab 16 Jahren eigenständig) – also genau die Art von Schwellenwert-Regulierung, die der Ethikrat für unverhältnismäßig hält. 

Auch die Einbindung und Verantwortung von Eltern betreffend unterscheiden sich die Standpunkte von PtK Berlin und Ethikrat: Während die Kammer kritisiert, dass die Expertenkommission Verantwortung an bereits überforderte Eltern und Fachkräfte delegiere, sieht der Ethikrat Eltern als erste Schutzinstanz, verlangt aber ausdrücklich massiv verbesserte Unterstützung (z. B. "Digitalpatinnen").

Die Psychotherapeutenkammer Berlin wird sich weiterhin mit Nachdruck für ein wirksames, altersgestuftes Schutzkonzept einsetzen und formuliert in seinem Positionspapier zum Thema soziale Medien und Kinder und Jugendlichen weitere wichtige Maßnahmen. Zu viel steht für die psychische Gesundheit einer ganzen Generation auf dem Spiel.

 

Links
Stellungnahme: Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum – 56 Empfehlungen, ke…
Positionspapier „Der Einfluss sozialer Medien auf die psychische Gesundheit von…
Resolution des 48. DPT "Schutz, Befähigung, Teilhabe: Psychische Gesundheit v…
Schlagworte
Kinder und Jugendliche
Kinderschutz
Deutscher Ethikrat
Kinder- und Jugendlichentherapie
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