Eine Änderung der Ärzte-ZV eröffnet Psychotherapeut*innen in Privatpraxen neue Möglichkeiten, an der Kassenversorgung vulnerabler Kinder und Jugendlicher teilzunehmen – etwa bei Intelligenzminderung, Suchterkrankung oder erheblich eingeschränktem Funktionsniveau. Voraussetzung ist der Abschluss …