Alle PP und KJP, die einen auf fünf Jahre befristeten Trägervertrag für den Leistungstyp 1 und 2 mit der Jugendverwaltung haben und ihn verlängern wollen, brauchen ein Fortbildungszertifikat, einen Fortbildungskontoauszug über 250 Fortbildungspunkte bzw. den Nachweis des fachspezifischen KJHG-Fortbildungs-Curriculums. Das Antragsformular für das Fortbildungszertifikat können von unserer Homepage heruntergeladen werden.