Die Wartelisten für einen Psychotherapie-Platz wachsen seit Langem schneller, als sie abgebaut werden können. Und mitten in diese Notlage hinein hat die Politik nun ein Gesetz beschlossen, das die psychotherapeutische Versorgung in Berlin und deutschlandweit weiter unter Druck setzt – gegen den entschiedenen Protest auch unserer Kammer. Ein Teilerfolg vor dem Landessozialgericht und ein Entschließungsantrag mit möglichen Ausnahmen von der Budgetierung geben dennoch Anlass zur Hoffnung. Wir fassen hier für Sie zusammen, was beschlossen wurde, wie wir uns dagegengestemmt haben – und welche Forderungen wir mit Blick auf die Abgeordnetenhauswahl an die Berliner Parteien richten.
1. Die GKV-Reform: Was beschlossen wurde – und wie es jetzt weitergeht
Die Fakten
Nach einer kontroversen Debatte im Bundestag wurde der Gesetzentwurf zum GKV-BStabG am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition verabschiedet: 319 Ja-Stimmen standen 286 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen gegenüber. Noch am selben Tag billigte auch der Bundesrat die Reform – trotz erheblicher Vorbehalte einzelner Länder (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Saarland hatten zuvor die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt). Bis zuletzt war der Entwurf verschärft worden: Das Sparvolumen wurde von rund 16 auf etwa 19 Milliarden Euro angehoben.
Was bedeutet das für die Psychotherapie?
Für die ambulante psychotherapeutische Versorgung besonders relevant sind folgende Punkte:
- Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen: Die ambulante Psychotherapie wird einem Budget unterworfen.
- Streichung der Angemessenheitsprüfung des Honorars: Der bisherige Schutzmechanismus für eine faire Vergütung entfällt.
- Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge für die ersten 10 Stunden Behandlung
- Streichung der Zeitzuschläge für das Zustandekommen eines Termins über die Terminservicestelle
Was das konkret für Berlin bedeutet
Allein die Budgetierung entzieht der psychotherapeutischen Versorgung in Berlin rund 8,5 Millionen Euro. Durch den Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge fehlen weitere 6,3 Millionen Euro. Diese Maßnahmen treffen eine Versorgung, die schon heute am Limit arbeitet.
Unsere Position
Die Psychotherapeutenkammer Berlin hat mit den anderen Landeskammern gemeinsame Positionen erarbeitet, die die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) auf der Bundesebene für uns vertritt. Wir halten die beschlossenen Maßnahmen für unsozial und unwirtschaftlich. Zu erwarten sind nicht weniger, sondern eher mehr Kosten für das Gesundheitssystem. Weniger Behandlungsplätze und längere Wartezeiten werden zu mehr Krankschreibungen, mehr Chronifizierungen und mehr Frühberentungen führen. Und das bedeutet steigende Kosten. Vor allem aber: mehr Leid für Menschen, die ohnehin schon zu lange auf Hilfe warten müssen. Die bundesweiten Krankengeldausgaben lagen 2025 bereits auf einem Rekordhoch von 21,6 Milliarden Euro – ein Trend, den diese Reform absehbar verschärfen wird.
Kammerpräsidentin Eva Schweitzer-Köhn:
Bundestag und Bundesrat haben mit offenen Augen eine Entscheidung getroffen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen den Zugang zu dringend benötigter Behandlung erschweren wird. Wir haben gewarnt, gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer und allen Landeskammern – im ‚Berliner Appell‘, in Pressekonferenzen, auf der Straße. Diese Warnungen wurden schlicht ignoriert. Die Folgen sind absehbar. Das nehmen wir nicht widerspruchslos hin.
Wie geht es weiter?
Zeitgleich mit dem GKV-BStabG wurde im Bundestag auch ein Entschließungsantrag abgestimmt, der bereits erste Änderungen an eben jenem Gesetz vorsieht. Ein ungewöhnlicher Vorgang im parlamentarischen Ablauf, der zeigt: Auch den beteiligten Politikvertreter*innen ist bewusst, dass das BStabG zu Einschränkungen in der Versorgung führen wird. Ohne die Proteste und Demonstrationen, vor allem aber ohne die Hintergrundgespräche, die die BPtK bis zuletzt geführt hat, die Auftritte in Anhörungen im Gesundheitsausschuss, hätten viele Abgeordnete nicht das Verständnis für die Position der Psychotherapeut*innen aufbringen können.
Der Entschließungsantrag sieht Ausnahmen von der Budgetierung bei der Psychotherapie vor:
Die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen soll über den 31.12.2026 hinaus bis zum Abschluss der Behandlung sichergestellt werden; Leistungen von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Fachpsychotherapeut*innen für Kinder und Jugendliche sollen extrabudgetär bleiben. Gleiches gilt für Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der KSVPsych-Richtlinie und für als dringlich festgestellte Fälle.
Der Gemeinsame Bundesausschuss soll nun "die Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde definieren und erarbeiten". Aus unserer Sicht ein bezeichnendes Beispiel für die Grundlogik dieser Reform: Statt der fachlichen Einschätzung derjenigen zu vertrauen, die die Behandlung tatsächlich durchführen und dafür ausgebildet sind, wird eine weitere Regelung geschaffen – im Ergebnis mehr Bürokratie, weniger Geld für die eigentliche Versorgung.
Die im Entschließungsantrag angekündigten Nachbesserungen für die Psychotherapie sollen nach der parlamentarischen Sommerpause verhandelt werden. Wir bleiben hier dran, suchen weiterhin das Gespräch mit Parlamentarier*innen, schreiben Briefe, wenden uns an Presse und Öffentlichkeit und werden weiter darauf drängen, dass die Verschlechterungen für die psychotherapeutische Versorgung zurückgenommen werden.
Und natürlich halten wir Sie fortlaufend über unsere Kammer-Homepage auf dem Laufenden – unter der Rubrik "Aktuelles" sowie im "Themenschwerpunkt Honorarkürzungen".
2. Honorarkürzung für die ambulante Psychotherapie – Chronik eines Konflikts
März 2026: Der Kürzungsbeschluss
Am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss – auf Druck des GKV-Spitzenverbands und gegen die Stimmen der KBV – eine Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 beschlossen. Die Psychotherapeutenkammer Berlin hat bereits damals in einer von der Delegiertenversammlung beschlossenen Resolution scharf dagegen protestiert.
Das Bundesgesundheitsministerium bleibt untätig
Trotz erheblicher rechtlicher Bedenken hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Beschluss nicht beanstandet. Die BPtK kritisierte dies deutlich: Aus ihrer Sicht wäre eine umfassendere Berücksichtigung aller verfügbaren Datengrundlagen erforderlich gewesen – insbesondere der Entwicklung des Orientierungswertes, der in den vergangenen zwei Jahren um insgesamt 6,8 Prozent gestiegen ist. Die BPtK wies zudem auf ein grundsätzliches Problem hin: Das zugrundeliegende Berechnungsmodell wurde ursprünglich zur Sicherung eines Mindesthonorars entwickelt – es besteht die Gefahr, dass es künftig regelmäßig zur Absenkung der Honorare auf dieses Mindestniveau zweckentfremdet wird. Aus Sicht der BPtK ist das rechtswidrig und muss gerichtlich korrigiert werden.
Juli 2026: Ein erster Teilerfolg vor Gericht
Die KBV hatte gegen den Beschluss geklagt und Eilrechtsschutz beantragt. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat dem nun stattgegeben und die sofortige Vollziehung der Kürzung per Eilbeschluss ausgesetzt (Az. L 7 KA 11/26 KL ER). Solange über die Klage nicht rechtskräftig entschieden ist, darf von der Kürzung kein Gebrauch gemacht werden. Über die Hauptsache selbst ist damit aber noch nicht entschieden.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit erheblichen methodischen Bedenken: Der Bewertungsausschuss hatte psychotherapeutische Umsätze auf der Basis von 2026 mit fachärztlichen Umsätzen auf der Basis von 2024 verglichen – bei einem in der Zwischenzeit deutlich gestiegenen Orientierungswert ist ein solcher Vergleich nicht valide. Zudem habe der Bewertungsausschuss kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung dargelegt.
Eva Schweitzer-Köhn:
Der Beschluss des Landessozialgerichts ist ein wichtiger Etappensieg – auch wenn die Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht. Er bestätigt, was wir von Anfang an gesagt haben: Diese Kürzung war fachlich nicht sauber hergeleitet. Dass das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss trotz erheblicher rechtlicher Bedenken nicht beanstandet hat, zeigt aber auch: Auf die Politik allein können wir uns nicht verlassen. Wir werden weiter für Korrekturen kämpfen.
Wichtiger Hinweis: Die Honorare bleiben vorläufig auf dem Niveau von Anfang 2026. Sollte die Klage später abgewiesen werden, könnten ab dem zweiten Quartal 2026 ergangene Honorarbescheide unter Vorbehalt gestellt und etwaige Überzahlungen zurückgefordert werden. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.
3. Unser Engagement – wir haben uns mit vollem Herzblut eingesetzt und bleiben auch weiter am Ball
Diesen Entwicklungen haben wir wo es geht lautstark widersprochen. Die Psychotherapeutenkammer Berlin hat sich in den vergangenen Monaten mit allem Nachdruck gegen die geplanten Kürzungen gestellt:
- Gemeinsame Pressekonferenz mit KV Berlin, Berliner Krankenhausgesellschaft und Ärztekammer Berlin (7. Mai 2026): Erstmals haben wir uns gemeinsam mit drei weiteren großen Berliner Gesundheitsorganisationen gemeinsam öffentlich positioniert. Kammerpräsidentin Eva Schweitzer-Köhn machte bei der Pressekonferenz die Schieflage der GKV-Reform deutlich: Psychische Erkrankungen sind Volkskrankheiten – 27 Prozent der Erwachsenen in Deutschland erleiden einmal im Jahr eine psychische Erkrankung –, während die ambulante Psychotherapie gerade einmal rund 0,7 Prozent der GKV-Gesamtausgaben ausmacht. Und ausgerechnet hier wird gekürzt.
Kammerpräsidentin Eva Schweitzer-Köhn betonte dort:
Allein in Berlin entzieht die Budgetierung unserer Versorgung 8,5 Millionen Euro, der Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge weitere 6,3 Millionen. Das ist keine Sparmaßnahme – das ist eine Kostenverlagerung. Wer vorne kürzt, zahlt hinten drauf.
Einen ausführlichen Bericht zur Pressekonferenz finden Sie hier, zur Aufnahme der gesamten Pressekonferenz geht es hier.
- Kontinuierlicher fachlicher Austausch mit den zuständigen Gremien auf Bundes- und Landesebene.
- In wiederholten Sondersitzungen des Länderrates (wo Vertretungen aller Landeskammern mit dem BPtK-Vorstand zusammenkommen) wurden aktuelle politische Entwicklungen ausgewertet und eingeordnet, um dann auf Bundesebene mit einer starken Stimme – vertreten durch die BPtK – sprechen zu können.
- Der "Berliner Appell" (6. Juli 2026): Gemeinsam mit BPtK und allen Landeskammern wurde der „Berliner Appell“ veröffentlicht. Er warnt eindringlich vor den Folgen der Budgetierung und formuliert konkrete Nachbesserungsvorschläge.
- Zahlreiche Presseinterviews und Stellungnahmen unserer Kammer im Vorfeld der Bundestags- und Bundesratsentscheidung – zum Beispiel:
- rbb – Der Talk: „Seelisch krank - der lange Weg zur Hilfe“
- Berliner Zeitung: „Psychotherapie in der Krise: „Überversorgung besteht nur auf dem Papier“
- Süddeutsche Zeitung JETZT: „Warum viele angehende Therapeuten im Jobcenter sitzen“
- mitmischen.de: „Wir wollen niemanden abweisen, wir wollen helfen“
- Teilnahme an Demonstrationen gegen die geplanten Kürzungen (Berichte finden Sie auf unserer Website hier und hier.
- Interessenvertretung und Aufklärung über Konsequenzen des Gesetzes auf landespolitischer Ebene, um unsere Positionen auf die Bundesebene weitertragen zu lassen.
Wir werden diesen Einsatz weiter fortsetzen – und richten den Blick nun auch stark auf die Landespolitik.
Ausblick
Bevor wir wissen können, welche Honorareinnahmen wir genau in unseren Praxen in 2027 haben werden, liegen folgende Schritte vor uns, bei denen wir weiterhin unsere Interessen und die unserer Patient*innen vertreten werden:
- Beschlussfassung über die Punkte im Entschließungsantrag des Bundestages
- Umsetzung des GKV-BStabG im Bewertungsausschuss / erweiterten Bewertungsausschuss. Der Bewertungsausschuss ist das zentrale Gremium, das den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festlegt.
- Anpassung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) der KV Berlin. Der HVM regelt, die Verteilung der an die KV Berlin gezahlten Gesamtvergütungen.
- Vereinbarung über Gesamtvergütung (Budgettöpfe für Berlin) zwischen Krankenkassen und KV Berlin
Dies kann die Zeit bis Februar 2027 in Anspruch nehmen.
4. Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026: Unsere Wahlprüffragen
Die Bundespolitik hat mit dem GKV-BStabG die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie verschärft. Umso wichtiger ist es, dass Berlin auf Landesebene seinen Handlungsspielraum nutzt, um die psychotherapeutische Versorgung der Stadt zu sichern. Die Kammer wird den gesundheitspolitischen Sprecher*innen der im Abgeordnetenhaus vertretenen demokratischen Parteien einen Katalog von Wahlprüffragen zusenden. Zentrale Themen werden hier sein:
- Gewährleistung der psychotherapeutischen Versorgung trotz Bundes-Kürzungen angesichts von Budgetierung, Wegfall der Angemessenheitsprüfung und der (noch in der Schwebe befindlichen) Honorarkürzung.
- Bedarfsplanung – allgemein und speziell für Kinder und Jugendliche
- Sicherung der Weiterbildungsfinanzierung.
- Schaffung von Weiterbildungsstellen in Kliniken, im institutionellen und im ambulanten Bereich
- Stärkung der Psychotherapie im Rahmen der Jugendhilfe (KJHG-Psychotherapie nach dem SGB VIII)
- Stärkung präventiver Maßnahmen, etwa für Erwachsene mit Migrationsgeschichte und für Kinder und Jugendliche.
- Fokus auf besonders vulnerable Gruppen, etwa gezielter Hitzeschutz für psychisch erkrankte Menschen und Schutz vor Diskriminierung.
Wir werden die Antworten der Parteien nach Eingang auswerten und Sie im Vorfeld der Wahl darüber informieren.
Eva Schweitzer-Köhn:
Berlin kann und muss auf Landesebene Verantwortung übernehmen. Die künftige Regierung des Landes Berlin muss sich klar dazu bekennen: zu einer Bedarfsplanung, die tatsächlich am Bedarf orientiert ist, zu einer eigenständigen Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, zur Sicherung der Weiterbildungsfinanzierung und zum Ausbau von psychotherapeutischer Prävention. Wir werden genau hinschauen, welche Partei hier konkrete Antworten liefert – und welche das sind.
Wir werden Sie weiterhin über unsere Kammer-Homepage, unseren Newsletter sowie unsere Social-Media-Kanäle auf dem Laufenden halten.