Mit Wirkung zum 6. Februar 2026 ist § 630g BGB, der das Einsichtsrecht von Patient*innen in ihre Behandlungsakte betrifft, reformiert worden: Im Nachgang zur Anpassung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird nunmehr klargestellt, dass die erstmalige Übersendung einer vollständigen …