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    Kinderschutzbeauftragte

    Andrea Kaden

    Als ehrenamtliche Kinderschutzbeauftragte ist Frau Andrea Kaden Ansprechpartnerin für die approbierten Kolleg*innen (und den Vorstand der Kammer) in Fragen des Kinderschutzes.

    Frau Andrea Kaden ist eine zertifizierte „insoweit erfahrene Fachkraft“(gemäß § 8a/8b SGB VIII).

    Insbesondere berät Frau Kaden gemäß § 4 KKG (des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz). Alle Psychotherapeut*innen haben Anspruch auf Beratung in Fragen einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Sie dürfen die notwendigen Daten pseudonomysiert übermitteln.

    Diese Beratung ist oftmals notwendig, um den gesetzlichen Pflichten nachkommen zu können, nämlich: Die potentiell kindeswohlgefährdende Situation mit den Eltern und Kindern/Jugendlichen zu erörtern und soweit erforderlich „auf Hilfen hinwirken“ (§ 4 (1) KKG) wenn „hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht infrage gestellt wird“. Wenn eine Gefahrenabwehr ihrer Einschätzung nach anders nicht möglich ist, sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren und die erforderlichen Daten mitzuteilen (§ 4(3)KKG). 

    Die gesetzlich vorgesehene Beratung umfasst ein breites Spektrum:

    Da ist die konkrete Gefährdungs- und Risikoeinschätzung, die Vorbereitung auf das spezifische Elterngespräch im Kinderschutz, des weiteren Informationen über andere Dienste, Hilfen und Interventionen. Schließlich sind die emotionale Entlastung der Therapeut:in sowie das Aufzeigen der Grenzen der Arbeit ein weiterer möglicher Aspekt.

    Die Offenbarungsbefugnis gegenüber dem Jugendamt und die Informationspflicht den Eltern gegenüber ist für Therapeut*innen oftmals mit viel Unsicherheit verbunden und wird ausführlich diskutiert.

    Da Sie als Therapeut:in verantwortlich bleiben in der anstehenden Entscheidung, wie der Kinderschutz zu gewährleisten ist, sind auch mehrmalige Beratungen, auch bei verschiedenen „insoweit erfahrenen Fachkräften“, möglich und manchmal notwendig.

    Auch in der Therapie Erwachsener können sich Fragen des Kinderschutzes eröffnen, wenn beispielsweise Anhaltspunkte sichtbar werden, dass die erwachsenen Patient:innen als Eltern das Wohl ihrer Kinder aufgrund ihrer Erkrankung eventuell nicht gewährleisten können.

    Die Beratung ist für die Mitglieder der Kammer kostenlos, sie erfolgt persönlich oder telefonisch und unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.

    Die Anmeldung erfolgt über den untenstehenden Kontakt – sie erhalten sofort eine automatisierte Antwort, in der auch die Möglichkeit einer anonymen Beratung aufgezeigt wird.

    Kontakt Psychotherapeutenkammer Berlin:
    kinderschutzbeauftragte@psychotherapeutenkammer-berlin.de

    Kontakt Kinderschutz-Zentrum Berlin:
    a.kaden@kszb.de
    https://www.kinderschutz-zentrum-berlin.de/

    Medizinische Kinderschutzhotline:
    https://kinderschutzhotline.de/

    (Ein bundesweites, kostenfreies und 24 Stunden erreichbares telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe, Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.)

    Schlagworte
    Kinderschutz
    Kinderschutzbeauftragte
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    Blick von oben auf Menschen die ein Muster (Netzwerk) bilden
    © iStock.com/imaginima

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