Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 eine Absenkung der Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen beschlossen. Auf Betreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) werden die entsprechenden Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgewertet …